Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70


Vorsicht, es droht Ärger!

Sie sind ein Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nutzen die von Ihnen zur Verfügung gestellten Fahrzeuge, dann sollten Sie folgendes beachten:

Als Unternehmen und Fuhrparkbesitzer sind Sie für die Sicherheite Ihrer Mitarbeiter verwantwortlich. Deshalb müssen Sie unbedingt an die Unfallverhütungsvorschrift gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 denken.
Die Fahrzeuge sind einmal im Jahr auf Ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.
Ohne diese Kontrolle droht Ihnen im Schadensfall ein Bußgeld mit zivilrechtlichen Konsequenzen.

Die Berufsgenossenschaft kann zudem bei einem Unfall die Versicherungsleistung verweigern.

Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen weiter!